Gewinnspielbedingungen
1. Veranstalter
GORILLA Schweiz, Hegarstrasse 11, 8032 Zürich führt Verlosungen („Verlosungen“) auf der Internetseite gorilla.ch („Internetseite“) durch. Auf der erwähnten Internetseite finden sich Unterseiten mit aktuellen Verlosungen („Wettbewerbsseiten“).
2. Teilnahmeberechtigung
An einer Verlosung können alle jungen Menschen im Alter von 9 bis 25 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein teilnehmen, es sei denn, es werden spezielle Altersbeschränkungen auf der Wettbewerbsseite erwähnt. Minderjährige können nur teilnehmen, wenn der gesetzliche Vertreter mit der Teilnahme einverstanden ist. Die Teilnahme an einer Verlosung setzt die Beantwortung einer Preisfrage oder einer allgemeinen Antwort voraus. Der Teilnehmer hat zur Teilnahme an einer Verlosung sämtliche Personenangaben wahrheitsgemäss aufzuführen.
3. DATENSCHUTZERKLÄRUNG INSTAGRAM
GORILLA Schweiz greift für das auf Instagram verwendete Firmenprofil verbunden mit Gewinnspielen auf die technische Plattform und die Dienste der Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland zurück.
4. Teilnahmeschluss
Der Teilnahmeschluss jeder Verlosung ist auf der jeweiligen Wettbewerbsseite angegeben.
5. Keine Koppelung
Die Teilnahme und die Gewinnchancen bei dem Preisausschreiben hängen in keiner Weise von dem Erwerb von Waren oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen ab.
6. Auslosung der Preise
Die Auslosung der Preise findet binnen zwei (2) Wochen nach dem Anmeldeschluss statt. Die Gewinner werden nach dem Zufallsprinzip ermittelt („Gewinner“). An derselben Verlosung darf jeder nur einmal teilnehmen.
7. Benachrichtigung der Gewinner
Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Hat der Gewinner ein „Meet&Greet“ als Preis gewonnen, wird sich GORILLA Schweiz zusätzlich telefonisch bei dem Gewinner melden, um einen Termin zu vereinbaren. Nach der Ermittlung der Gewinner werden die Daten der übrigen Teilnehmer gelöscht, es sei denn, diese haben ausdrücklich der weiteren Nutzung der Daten zugestimmt. Meldet sich ein Gewinner innerhalb von zwei (2) Wochen nach Gewinnbenachrichtigung durch GORILLA Schweiz nicht zurück, kann GORILLA Schweiz die Ausgabe des Preises verweigern.
8. Ausgabe der Preise
Gewonnene Preise können nicht in bar ausgezahlt werden. Ein Umtausch des gewonnen Preises ist leider nicht möglich. Der Anspruch auf den Preis kann nicht abgetreten werden. Bei Sachpreisen können Abweichungen hinsichtlich Modell, Farbe, Grössen etc. bestehen. Bei Reisen/Events gilt dies sinngemäss. Ist der Preis nicht mehr lieferbar, erhält der Gewinner einen gleichwertigen Ersatz. Die Lieferung des Preises erfolgt in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein frei Haus. Ins Ausland werden keine Gewinne versandt.
9. Folgen des Verstosses gegen diese Wettbewerbsbedingungen
Bei Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen hat GORILLA Schweiz das Recht, den Preis nicht herauszugeben. Dies gilt auch, wenn eine Manipulation oder unlautere Beeinflussung des Ergebnisses der Verlosung vorliegt oder versucht wurde.
10. Haftung
Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Teilnehmers (im Folgenden gemeinsam: „Schadensersatzansprüche“) aus unerlaubter Handlung sowie wegen Vermögensschäden, Informationsverlusten, entgangenen Gewinns, Verlusts von Daten, Störungen der technischen Anlagen, unrichtiger Inhalte, Viren oder Softwaremängeln sind ausgeschlossen. Ferner besteht keine Haftung bei Diebstahl oder Zerstörung der die Daten speichernden Systeme oder Speichermedien oder bei unberechtigter Veränderung oder Manipulation der Daten in den Systemen oder Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit GORILLA Schweiz zwingend haftet, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.